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Für viele Menschen ist der Vierbeiner der beste Freund.

Bitte beachten Sie, dass es verschiedene Gesetze gibt, welche das Halten von Tieren und Hunden im Speziellen regeln.

Ansprechpersonen für Fragen rund um den Bereich Hundehaltung sind Wm Tobias Ackermann und Wm Richard Amweg.

Tiere

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Tierfunde

Ist Ihnen ein Heimtier (Hund, Katze, Nager, Reptil oder Vogel) zugelaufen oder zugeflogen bzw. haben Sie ein Tier aufgefunden? Wenn das Tier verletzt ist, kontaktieren Sie bitte schnellstmöglich eine/n Tierarzt/Tierärztin oder den Tierrettungsdienst. Ist das Tier unverletzt, wenden Sie sich bitte an die Schweizerische Tiermeldezentrale oder die kantonale Meldestelle. Sie können auch die Polizei kontaktieren, damit ein vorhandener Mikrochip ausgelesen und der/die Halter/in kontaktiert werden kann.

Für Wildtiere (Hirsche, Rehe, Füchse, Dachse, Marder, Biber, Eichhörnchen, Wildtauben, etc.) ist der Jagdaufseher zuständig. Sie können den Auffund hilfsbedürftiger Wildtiere auch der Polizei melden, welche die Meldung an den zuständigen Jagdaufseher weiterleitet.

Heimtierdatenbank

AMICUS (Hunde, obligatorisch) und ANIS (Katzen und weitere Heimtiere, freiwillig) garantieren die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und bietet eine hohe Datenqualität: Gemeinden erfassen Hundehalter und pflegen ihre Adressen, Tierärzte kennzeichnen Heimtiere und übernehmen die Erstregistrierung, und Tierhaltende melden Mutationen. Damit wird die lückenlose Rückverfolgbarkeit gewährleistet und illegale Importe von zu jungen und kranken Hunden können aufgedeckt und verhindert werden. Zudem bieten die nationalen Tierdatenbanken die Grundlage für das Kontaktieren von Besitzerinnen und Besitzern bei ausgesetzten oder entlaufenen Heimtieren.  

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